Moderne Autos sind längst rollende Computer. Sie wissen, wo sie waren, wie schnell sie gefahren sind, wie viele Kilometer sie zurückgelegt haben und teilweise sogar, wie viele Personen vermutlich an Bord waren. Viele dieser Informationen bleiben nicht ausschließlich im Fahrzeug. Sie können in Steuergeräten gespeichert, bei einem Werkstattbesuch ausgelesen oder über vernetzte Dienste an den Hersteller übertragen werden. Genau diese Daten rücken nun in den Fokus der Nachrichtendienste.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts will die Bundesregierung die Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst umfassend neu ordnen. Der Entwurf wurde am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Die erste Beratung im Bundestag ist für den 24. September 2026 vorgesehen. Es handelt sich damit ausdrücklich noch nicht um geltendes Recht.
Für die Automobilbranche ist dabei ein Detail besonders interessant: Fahrzeughersteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kraftfahrzeugwerkstätten sollen ausdrücklich in die Auskunftspflichten einbezogen werden.
Welche Daten produziert ein modernes Auto eigentlich?
Wer bei Fahrzeugdaten nur an den Kilometerstand und eine Fehlermeldung im Fehlerspeicher denkt, unterschätzt inzwischen deutlich, was moderne Fahrzeuge erfassen können. Der Gesetzentwurf selbst liefert dafür eine überraschend konkrete Aufzählung.
In der Begründung werden unter anderem Standort, Geschwindigkeit, Kilometerstand, Zündzyklen und Fahrprofile genannt. Diese Daten können beim Hersteller unabhängig davon anfallen, ob dem Halter selbst ein entsprechender Connected-Car-Dienst angeboten wird. Auch Werkstätten werden ausdrücklich erwähnt, weil dort entsprechende Informationen aus Fahrzeugen ausgelesen werden können.
Damit ist die Liste aber noch nicht beendet. Selbst Sensordaten zur Sitzbelegung oder zum Füllstand des Kraftstofftanks beziehungsweise zur verbleibenden Reichweite nennt die Gesetzesbegründung als Informationen, die für die operative Arbeit eines Nachrichtendienstes nutzbar sein könnten.
Beim BND wird noch konkreter beschrieben, was aus modernen Fahrzeugen beziehungsweise aus Herstellerdaten gewonnen werden kann. Genannt werden gefahrene Strecken, GPS-Daten, Gurtstraffungen, Kilometerstand, Anzahl der Fahrstrecken und die Abstellposition des Fahrzeugs. Hinzu kommt die beim Hersteller registrierte Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz FIN, über die ein konkretes Fahrzeug zugeordnet werden kann. Die Gesetzesbegründung führt ausdrücklich aus, dass solche Daten Rückschlüsse auf Nutzungsprofil, Nutzungsintensität und unter Umständen sogar auf die Anzahl der Fahrer zulassen können. Das Auto wird damit aus nachrichtendienstlicher Sicht zu etwas, was das Smartphone schon lange ist: zu einer potenziell sehr umfangreichen Informationsquelle.
Müssen Autohersteller diese Daten künftig herausgeben?
Genau das soll der Entwurf ermöglichen. Im geplanten neuen Bundesverfassungsschutzgesetz werden Kraftfahrzeughersteller und Kraftfahrzeugwerkstätten ausdrücklich als mögliche Adressaten von Auskunftsersuchen zu Telemetriedaten genannt. Die Regelung unterscheidet dabei zwischen Bestandsdaten und sogenannten qualifizierten Auskünften, die auch Informationen über die konkrete Nutzung umfassen können.
Allerdings kann der Verfassungsschutz nicht beliebig bei jedem Hersteller anrufen und nach einem beliebigen Fahrzeug fragen. Für qualifizierte Auskünfte sieht der Entwurf zusätzliche Voraussetzungen vor. Sie sollen unter anderem an eine mindestens „erheblich beobachtungsbedürftige Bedrohung“ und an einen entsprechenden Bezug der betroffenen Person geknüpft sein. Auch die Bundesregierung selbst betont, dass Fahrzeugdaten künftig zur Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorgänge abgefragt werden können sollen und dass für solche Abfragen gesetzliche Voraussetzungen gelten. Als Beispiel nennt die Bundesregierung ebenfalls die FIN eines Fahrzeugs.
Warum tauchen plötzlich auch Werkstätten im Nachrichtendienstrecht auf?
Weil moderne Fahrzeuge nicht nur Daten an Backend-Systeme übertragen. Ein erheblicher Teil der Informationen steckt weiterhin in den Steuergeräten des Fahrzeugs. Beim Werkstattbesuch werden diese Systeme diagnostiziert und Daten ausgelesen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt genau diesen Weg. Die Werkstatt soll allerdings nicht automatisch die erste Anlaufstelle sein. Beim Verfassungsschutz darf ein entsprechendes Ersuchen an eine Kraftfahrzeugwerkstatt nur erfolgen, wenn eine Anfrage beim Fahrzeughersteller nicht möglich ist oder den Zweck der Maßnahme gefährden würde.
Beim BND ist eine vergleichbare Reihenfolge vorgesehen. Auch hier nennt der Entwurf zunächst den Hersteller und subsidiär, also nachrangig, die Werkstatt. Das ist ein wesentlicher Punkt. Der Entwurf bedeutet nicht, dass Nachrichtendienste künftig routinemäßig Werkstätten aufsuchen und dort beliebige Fahrzeuge auslesen lassen können. Er schafft vielmehr einen gesetzlichen Auskunftsweg zu Informationen, die bei Hersteller oder Werkstatt bereits verfügbar sind beziehungsweise dort anfallen.
Können damit Bewegungsprofile eines Autos erstellt werden?
Aus einzelnen Datenpunkten können zumindest Teile eines Bewegungs- und Nutzungsprofils entstehen. Die Gesetzesbegründung räumt selbst ein, dass Fahrzeugtelemetrie Standortinformationen enthalten kann. Gleichzeitig wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Telemetriedaten nicht automatisch ein ebenso dichtes Standortbild liefern wie eine klassische längerfristige Bewegungsüberwachung. Entscheidend ist jedoch die Kombination verschiedener Daten.
Eine GPS-Position allein sagt möglicherweise wenig. Kommen aber Abstellposition, Kilometerstand, Fahrtanzahl, Geschwindigkeit, gefahrene Strecken und Zündzyklen hinzu, lässt sich zumindest teilweise rekonstruieren, wann und wie ein Fahrzeug genutzt wurde. Daten zur Sitzbelegung oder zu Gurtstraffungen können zusätzliche Hinweise liefern. Gerade deshalb schreibt die Begründung zum BND-Gesetz ausdrücklich, dass aus Nutzungsdaten Rückschlüsse auf konkrete Aktivitäten beteiligter Personen möglich sein können.
Müssen Hersteller deshalb mehr Fahrzeugdaten sammeln?
Hier liegt eine der wichtigsten Unterscheidungen des gesamten Entwurfs. Grundsätzlich beziehen sich die Auskunftspflichten zunächst auf vorhandene Daten. Beim BND heißt es ausdrücklich, die Auskunftspflicht sei auf die jeweils vorhandenen Daten beschränkt. Allerdings kann ein konkretes Auskunftsersuchen mit der Verpflichtung verbunden werden, künftig bei dem Unternehmen anfallende personenbezogene Daten für dieses Ersuchen zu speichern. Die Regelung kann Daten erfassen, die innerhalb von bis zu zwölf Monaten anfallen.
Auch beim Verfassungsschutz können Ersuchen auf künftig anfallende Daten gerichtet werden. Ein solches Ersuchen ist nach dem Entwurf auf maximal ein Jahr zu befristen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Fahrzeughersteller verpflichtet würden, Sensoren einzubauen oder grundsätzlich neue Fahrzeugdaten zu erzeugen, die bislang überhaupt nicht erhoben werden. Genau an diesem Punkt fordert der Verband der Automobilindustrie eine Präzisierung. Der VDA unterstützt nach eigenen Angaben grundsätzlich das Ziel, Sicherheitsbehörden zeitgemäße rechtliche Möglichkeiten zu geben, fordert aber eine klare Definition des Begriffs „Telemetriedaten“. Aus den neuen Regelungen dürfe nach Auffassung des Verbands keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten entstehen.
Darf der Nachrichtendienst direkt auf das Auto zugreifen?
Die ausdrücklich für Kraftfahrzeuge formulierten Auskunftsregelungen beschreiben keinen generellen direkten Fernzugriff des BND oder des Verfassungsschutzes auf ein Fahrzeug. Der vorgesehene Weg führt über den Fahrzeughersteller beziehungsweise nachrangig über die Werkstatt. Auch der VDA begrüßt ausdrücklich diesen Ansatz. Einen unmittelbaren Zugriff staatlicher Stellen direkt auf ein Fahrzeug lehnt der Verband aus Sicherheitsgründen ab.
Das sollte allerdings nicht mit der Aussage verwechselt werden, dass der gesamte 732 Seiten umfassende Gesetzentwurf keinerlei weitere Befugnisse bezüglich informationstechnischer Systeme vorsieht. Er enthält zahlreiche allgemeine Regelungen zu technischen und informationstechnischen Eingriffsmöglichkeiten. Die speziell auf Fahrzeuge zugeschnittenen Bestimmungen behandeln jedoch zunächst die Auskunft über Fahrzeugdaten bei Dritten.
Was bedeutet die Reform für Werkstätten?
Für Werkstätten ist der Entwurf aus zwei Gründen relevant. Zum einen werden sie erstmals sehr deutlich als potenzielle Quelle von Fahrzeugtelemetriedaten beschrieben. Das betrifft Daten, die im Rahmen einer Diagnose oder eines Werkstattaufenthalts aus Steuergeräten ausgelesen werden können. Zum anderen können daraus organisatorische Fragen entstehen: Wer darf eine entsprechende behördliche Anfrage bearbeiten? Welche Daten sind tatsächlich vorhanden? Welche dürfen und müssen herausgegeben werden? Wie muss dokumentiert werden? Und wie verhindert ein Betrieb, dass Informationen an Personen gelangen, die von der Anfrage betroffen sind?
Zumindest für bestimmte Auskunftspflichten sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich auch Geheimhaltungsvorgaben vor. Beim Verfassungsschutz sollen betroffene Unternehmen grundsätzlich über das Ersuchen Stillschweigen bewahren müssen. Beim BND wiederum sollen verpflichtete Stellen entsprechende Ersuchen unverzüglich und vollständig erfüllen. Für die dabei entstehenden Aufwendungen sieht der Entwurf Entschädigungsregelungen vor. Damit könnte aus einem bislang überwiegend technischen Werkstattprozess plötzlich auch ein juristischer und organisatorischer Vorgang werden.
Warum will die Bundesregierung diese Möglichkeiten überhaupt?
Die Bundesregierung begründet die gesamte Reform mit einer verschärften Bedrohungslage durch unter anderem Spionage, Sabotage und hybride Angriffe. BND und Verfassungsschutz sollen deshalb nach Auffassung der Bundesregierung zeitgemäßere operative Möglichkeiten erhalten. Gleichzeitig sollen Kontrollmechanismen neu geordnet und Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
Bei Fahrzeugdaten kann der Informationswert tatsächlich erheblich sein. Die Bundesregierung nennt beispielsweise den Fall, dass ein bestimmtes Fahrzeug ins Ausland verbracht werden soll und anhand der FIN eindeutig identifiziert werden kann.
Denkbar sind darüber hinaus Konstellationen, in denen Standort- oder Nutzungsdaten Erkenntnisse über Aufenthaltsorte, Transportwege oder Aktivitäten liefern. Genau solche Rückschlüsse beschreibt auch die Begründung des Gesetzentwurfs.
Das moderne Auto bekommt damit eine neue Rolle
Über Fahrzeugdaten wird seit Jahren vor allem im Zusammenhang mit Datenschutz, Versicherungen, Unfallrekonstruktion, Reparaturdaten und dem Zugang unabhängiger Werkstätten diskutiert. Der Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts fügt nun einen weiteren Bereich hinzu. Nicht das Fahrzeug selbst steht dabei im Mittelpunkt, sondern sein digitaler Fußabdruck.
GPS-Positionen, Kilometerstände, Geschwindigkeit, Fahrstrecken, Zündzyklen oder Abstellorte mögen für sich genommen banal wirken. In Kombination können sie jedoch ein ziemlich detailliertes Bild davon vermitteln, wann und wie ein Fahrzeug genutzt wurde. Der Gesetzentwurf macht ungewöhnlich deutlich, welchen Informationswert diese Daten mittlerweile besitzen. Genau deshalb dürfte die weitere parlamentarische Beratung auch für Fahrzeughersteller, Werkstätten, Datenschützer und Nutzer vernetzter Fahrzeuge interessant werden. Denn die entscheidende Frage ist inzwischen nicht mehr, ob ein modernes Auto Daten erzeugt. Das tut es längst. Die entscheidende Frage lautet zunehmend: Wer darf diese Daten unter welchen Voraussetzungen bekommen und was darf anschließend damit gemacht werden?
